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   LAG Hamm, 05.07.1984 - 8 Ta 115/84   

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https://dejure.org/1984,2803
LAG Hamm, 05.07.1984 - 8 Ta 115/84 (https://dejure.org/1984,2803)
LAG Hamm, Entscheidung vom 05.07.1984 - 8 Ta 115/84 (https://dejure.org/1984,2803)
LAG Hamm, Entscheidung vom 05. Juli 1984 - 8 Ta 115/84 (https://dejure.org/1984,2803)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Abmahnung; Entfernung aus der Personalakte; Streitwert

Papierfundstellen

  • MDR 1984, 877
  • NZA 1984, 236 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • LAG Hamm, 16.08.1989 - 2 Sa 308/89

    Streitwert; Kündigungsschutz; Abmahnung; Personalakte

    Andere Landesarbeitsgerichte setzen einen Monatsverdienst als Wert fest (so: LAG Bremen vom 03.05.1983, KostRsp. ArbGG § 12 Nr. 73; LAG Hamm vom 05.07.1984, EzA § 12 ArbGG 1979 Streitwert Nr. 31 = NZA 1984, 236 = MDR 1984, 877 = AnwBl 1985, 104; LAG Köln vom 19.12.1985, LAGE § 64 ArbGG 1979 Nr. 10 = BB 1986, 600; LAG Frankfurt/M. vom 01.03.1988, LAGE, aaO., Nr. 72).
  • LAG Schleswig-Holstein, 07.06.1995 - 1 Ta 63/95

    Festsetzung des Streitwerts bei einer Abmahnungsstreitigkeit; Die

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  • LAG Hamburg, 12.08.1991 - 1 Ta 6/91

    Gegenstandswert; Streitige Abmahnung; Bruttomonatsverdienst

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  • LAG Schleswig-Holstein, 12.03.1997 - 6 Ta 44/97

    Bestimmung des Streitwerts im Kündigungsschutzprozess bei kumulativem Klageantrag

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  • LAG Rheinland-Pfalz, 07.07.1989 - 4 Ta 140/89

    Personalakte; Entfernung einer Abmahnung; Gegenstandswert; Anwaltliche Tätigkeit;

    Bei der Bewertung des Gegenstandes der anwaltlichen Tätigkeit ist weder das Gewicht des Kündigungsgrundes als Ermessenskriterium heranzuziehen noch der mit der Schwierigkeit der Sache verbundene Verfahrensaufwand (anderer Ansicht LArbG Hamm Entscheidung vom 5.7.1984 8 Ta 115/84 = EZA § 12 ArbGG 1979 Streitwert Nr. 31).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 15.07.1986 - 1 Ta 84/86

    Gegenstandswert; Personalakte; Entfernung einer Abmahnung; Bewertung der

    Die Auffassung des LArbG Hamm 05.07.1984 8 Ta 115/84 = EzA § 12 ArbGG 1979 Streitwert Nr. 31, wonach sich der Streitwert im allgemeinen nach dem Monatseinkommen des Arbeitgebers richtet, ist abzulehnen, da das LArbG Hamm bei der Ermittlung dieses Wertes Ermessensgesichtspunkte - Gewicht des Abmahnungsanlasses, Verfahrensaufwand - berücksichtigt hat, die außer Betracht bleiben müssen.
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